In jedem Fall sind die „Extrakosten“ erstattungsfähig, wenn die Partei – sei sie Klägerin oder Beklagte – ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb des Gerichtsbezirks hat und auf ihren eigenen Anwalt zurückgreifen möchte. Die Höhe der Einzelgebühren des Rechtsanwalts wird anhand des Gegenstands- oder Streitwerts ermittelt und ergibt sich aus § 13 RVG sowie der dem RVG als Anlage 2 beigefügten Gebührentabelle. rechtsanwalt im gerichtsbezirk fahrtkosten rechtsanwalt im gerichtsbezirk Anwaltsgebühren im Strafrecht - Rechtsanwälte Kotz rechtsanwalt im gerichtsbezirk und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften .